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   BGH, 03.03.1994 - III ZR 183/92   

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https://dejure.org/1994,2456
BGH, 03.03.1994 - III ZR 183/92 (https://dejure.org/1994,2456)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1994 - III ZR 183/92 (https://dejure.org/1994,2456)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1994 - III ZR 183/92 (https://dejure.org/1994,2456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsleitung - Verlegungsfehler - Straßenschäden - Beseitigungsanspruch - Hemmung der Verjährung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 638; BGB § 639
    Ansprüche auf Beseitigung von Straßenschäden wegen fehlerhafter Rohrverlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 638, 639
    Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung von Straßenschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auf Verjährung ist nicht immer Verlaß! (IBR 1994, 270)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistung bei der Verlegung von Abwasserleitungen (IBR 1995, 149)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 857
  • MDR 1994, 1184
  • VersR 1994, 864
  • WM 1994, 1577
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.10.1979 - III ZR 28/78

    Entschädigung für einen enteignenden Eingriff in das Nutzungsrecht an einem

    Auszug aus BGH, 03.03.1994 - III ZR 183/92
    Der Senat hat zwar ausgesprochen, daß Gestattungsverhältnisse aufgrund von Verträgen der vorliegenden Art als der Leihe zumindest ähnlich zu werten sind mit der Folge, daß die §§ 598 ff. BGB anzuwenden sind (Senatsurteil vom 4. Oktober 1979 - III ZR 28/78 - WM 1980, 118).

    a) Da der Beklagten unentgeltlich das Recht eingeräumt worden ist, in der B 275 Rohrleitungen zu verlegen und zu unterhalten, ist das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien insoweit allerdings als der Leihe zumindest ähnlich zu werten mit der Folge, daß die §§ 598 ff. BGB anzuwenden sind (Senatsurteil vom 4. Oktober 1979 - III ZR 28/78 - WM 1980, 118 = DVBl 1980, 283 [BGH 04.10.1979 - III ZR 28/78]).

  • BGH, 07.03.1989 - VI ZR 191/88

    Haftung einer Gemeinde für Schäden an einer Bundesstraße durch die Überführung

    Auszug aus BGH, 03.03.1994 - III ZR 183/92
    Eine Ersatzpflicht der beklagten Stadt als Inhaberin einer Rohrleitungsanlage nach § 2 HPflG (vgl. dazu etwa BGH Urteil vom 7. März 1989 - VI ZR 191/88 - VersR 1989, 633) kommt nicht in Betracht.
  • OLG Koblenz, 01.04.2011 - 1 U 379/06

    Kanalbauarbeiten führten zu massiven Gebäudeschäden - Hauseigentümer aus

    Die Voraussetzungen einer Zustandshaftung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 HPflG liegen nicht vor, denn der Kanalgraben, der bei Verlegung der Abwasserleitung nicht ordnungsgemäß gegen eine Drainage des Grundwassers ausgerüstet worden ist, ist kein Bestandteil der Anlage selbst, dessen Zustand zu einer Haftung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 HPflG führen könnte (vgl. BGH VersR 1994, 864 ).
  • BGH, 29.06.1995 - III ZR 196/94

    Haftung der Gemeinde für Schäden durch einen aus dem Erdreich ragenden

    a) Die vom Berufungsgericht in den Vordergrund gestellte Erwägung, daß das eine unterirdisch verlegte Rohrleitungsanlage im Sinne des § 2 HaftpflG umgebende Erdreich kein Bestandteil der Anlage sei (vgl. hierzu auch Senat, Urteil vom 3. März 1994 - III ZR 183/92 - NJW-RR 1994, 857), wäre allenfalls dann durchgreifend, wenn das Arbeitsgerät des Klägers beim Mähen der Wiese durch - etwa infolge nicht ordnungsgemäßer Verfüllung aufgetretener - Setzungen oder Unebenheiten des Erdreichs beschädigt worden wäre, ohne hierbei mit dem Kanalschacht bzw. dem Kanaldeckel in Berührung gekommen zu sein.
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